Waffenmeldung – Zentrales Waffenregister Österreich

Zentrales Waffenregister

Der Leitfaden zur Anmeldung der Waffe im zentralen Waffenregister in Österreich

Quelle: BM.I – Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich. Richtlinie als pdf zum Druck und Download

Am einfachsten ist die Online GRATIS Anmeldung und Registrierung:

1. Anmeldung Handy oder Bürgerkarte HIER – danach –

2. Registrierung Zentrales Waffenregister HIER  – mit – HILFE zum Login

Was ist das Zentrale Waffenregister?

Die Richtlinie 2008/51/EG des Europ. Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 verpflichtet Österreich zur Einführung eines computergestützten Waffenregisters, in dem alle Schusswaffen zu registrieren sind. Diesen Vorgaben wird durch das neu errichtete Zentrale Waffenregister (ZWR) entsprochen.

Der Echtbetrieb des ZWR und damit die Registrierung von Schusswaffen aller Kategorien im ZWR beginnt am 1. Oktober 2012. Auch die Registrierung von bereits derzeit besessenen Schusswaffen der Kategorie C im ZWR – Registrierung des Altbestandes – startet mit 1. Oktober 2012 und endet am 30.6.2014.

Welche Kategorien von Schusswaffen gibt es?

Kategorie A: verbotene Schusswaffen (z.B. Vorderschaftrepetierflinte – „Pumpgun“) und Kriegsmaterial

Kategorie B: Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten

  • Selbstladeflinte
  • Repetierflinten

Kategorie C: Büchsen (sind Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)

  • Kipplauf-Büchse
  • Vorderschaft-Repetierbüchse
  • Mittelschaft-Repetierbüchse
  • Unterhebel-Repetierbüchse
  • Doppelbüchse: verschiedene Anordnungen
  • Büchsflinte: verschiedene Anordnungen
  • Drilling: verschiedene Anordnungen
  • Vierling: verschiedene Anordnungen
  • Stiftfeuerbüchse (Lefaucheux)

Kategorie D: Flinten (Sind Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)

Hiervon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte = Kat. A und Repetierflinte = Kat. B

  • Flinte (einläufig) Flinte (Doppel)
  • Flinte (Bock-)
  • Flinte (Drilling)

Sollte unklar sein, in welche Kategorie eine konkrete Schusswaffe fällt, wenden Sie sich bitte an einen Waffenfachhändler.

Wie erfolgt die Registrierung des Altbestandes von vor dem 1. Oktober 2012 besessenen Schusswaffen?

Die Art der Registrierung des Altbestandes hängt von der Kategorie der Schusswaffe ab:

Kategorie A: wird automatisch von der Waffenbehörde registriert

Kategorie B: wird automatisch von der Waffenbehörde registriert

Kategorie C: Registrierung des Altbestandes erforderlich (Frist: 1. Oktober 2012 bis 30.Juni 2014)

Kategorie D: Registrierung des Altbestandes kann jederzeit freiwillig erfolgen

Wie erfolgt eine Registrierung einer Schusswaffe der Kategorie C aus dem Altbestand genau?

Die Schusswaffe der Kat. C muss bei einem berechtigten Waffenfachhändler registriert werden. Dieser wird als Registrierungsstelle ausgewiesen und gekennzeichnet. Am einfachsten und schnellsten erfolgt die Registrierung, wenn ein mit den Waffendaten ausgefülltes Registrierungsformular (dieses liegt beim Waffenfachhändler auf) oder die bisherige Meldebestätigung gem. § 30 WaffG zum Waffenfachhändler mitgenommen wird.

Die Schusswaffe muss grundsätzlich nicht zur Registrierung mitgebracht werden. Sollte aber die Kategorie der Schusswaffe, der Hersteller/ Marke, das Modell oder die Herstellungsnummer unklar sein, empfiehlt es sich, die Schusswaffe auch zum Waffenfachhändler mitzunehmen. Der Waffenfachhändler trägt die Personendaten des Bürgers und die Daten der Schusswaffe in das ZWR ein. Bitte vergessen Sie nicht, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzunehmen.

Muss bei der Registrierung einer Schusswaffe der Kategorie C aus dem Altbestand eine Begründung angegeben werden?

Meistens wird die Schusswaffe aus einem der folgenden Gründe besessen:

Jagdausübung, Schießsport, Sammlung, Bereithalten zur Selbstverteidigung, oder Erwerb der Waffe im Erbweg.

Einer oder mehrere dieser Gründe sind bei der Registrierung anzugeben. Es kann auch eine andere Begründung genannt werden (zB. Erinnerungsstück); es genügt aber, wenn als Begründung der bisherige Besitz angeführt wird. Die Begründung wird im ZWR beim Datensatz des Bürgers vermerkt.

Welchen Nachweis erhält man über die erfolgte Registrierung?

Über die erfolgte Registrierung folgt der Waffenfachhändler eine Registrierungsbestätigung aus.

Fallen durch die Registrierung des Altbestandes Kosten an?

Dem Waffenfachhändler steht für die Registrierung ein angemessenes Entgelt zu.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit meine Schusswaffe der Kategorie C rückerfassen zu lassen?

Die Rückerfassung von Schusswaffen der Kat. C ist auch „online“ möglich. Voraussetzung ist der Besitz einer sog. Bürgerkarte. Der Zugang zur Registrierung erfolgt unter dem link www.help.gv.at. Im Falle der online Registrierung wird die Registrierungsbestätigung vom Bürger selbst ausgedruckt.

Wann wird eine Schusswaffe der Kat. D aus dem Altbestand registriert?

Sobald ein Besitzwechsel (etwa Verkauf) nach dem 1. Oktober 2012 stattfindet, trifft den Erwerber die (normale) Registrierungspflicht.

FAQ (häufige Fragen und Antworten)

Muss ich die derzeit in meinem Besitz befindliche Schusswaffe der Kat. C registrieren lassen?

Ja, und zwar bis spätestens 30. Juni 2014.

Darf ich die derzeit in meinem Besitz befindliche Schusswaffe der Kategorie D auch registrieren lassen?

Eine Registrierung kann jederzeit erfolgen. Ansonsten muss sie erst registriert werden, wenn ein Besitzerwechsel stattfindet.

Welche Schusswaffen müssen ab 1. Oktober 2012 beim Waffenfachhändler registriert werden?

Neu erworbene Schusswaffen der Kategorie C und der Kategorie D sind vom Erwerber einer solchen Schusswaffe binnen 6 Wochen beim Waffenfachhändler registrieren zu lassen.

Muss ich meine bereits beim Waffenfachhändler vor dem 1. Oktober 2012 gemeldete Schusswaffe der Kategorie C registrieren lassen?

Ja, die dezentral erfassten Meldungen beim Waffenfachhändler können nicht in das Zentrale Waffenregister (ZWR) übernommen werden und müssen daher beim Waffenfachhändler registriert werden.

Ich habe einen Wechsellauf für meine Schusswaffe der Kategorie C oder D. Wie erfolgt die Registrierung?

Der Wechsellauf wird wie eine komplette Schusswaffe behandelt und ebenso vom Waffenfachhändler registriert.

Muss ich auch meine Luftdruckpistole (bis Kaliber 6 mm) oder mein Luftdruckgewehr (bis Kaliber 6mm) registrieren lassen?

Nein.

Wenn ich meine bereits registrierte Schusswaffe der Kategorie C und D weiterverkaufe, ist es dann sinnvoll dem Erwerber eine Kopie meiner Registrierungsbestätigung zu überlassen?

Ja, weil mit der Kopie der Registrierungsbestätigung findet der Waffenfachhändler die Schusswaffe schneller im ZWR. Damit kann die Registrierung (und somit die Übertragung vom Verkäufer auf den Erwerber) leichter erfolgen.

Wo finde ich die Herstellungsnummer auf meiner Büchse/Flinte?

In der Regel befindet sich die Herstellungsnummer am Lauf oder am Gehäuse. Manchmal befindet sich ein Teil (Endnummer) der Herstellungsnummer auch am Verschluss bzw. bei kombinierten Schusswaffen am Vorderschaft. Es handelt sich diesfalls nicht um zwei Nummern, sondern um eine Herstellungsnummer (die sich auf zwei Waffenteilen befindet).

Was ist eine „Beschuss Nummer“?

Die Beschuss Nummer steht in der Regel neben dem staatlichen Beschusszeichen. Diese Nummer erkennt man daran, dass sich ein Punkt vor den letzten zwei Zahlen befindet (zB. 3485.38). Wenn sich sonst keine Nummer auf der Waffe befindet, wäre diese Nummer ohne dem Sonderzeichen „Punkt“ (zB. 348538) als Herstellungsnummer bei der Registrierung anzuführen.

Beschussnummer ist als Nummer einzutragen, wenn keine Herstellungsnummer vorhanden ist, jedoch ohne dem Sonderzeichen „Punkt

Auf meiner Schusswaffe befindet sich keine Herstellungsnummer und auch keine Beschuss Nummer. Wie erfolgt die Registrierung?

Als Herstellungsnummer wäre „0000“ bei der Registrierung anzugeben.

Muss ich bei der Registrierung meine Schusswaffen zum Waffenfachhändler mitnehmen?

Im Regelfall ist dies nicht erforderlich. Sollte die Kategorie, der/die Hersteller/Marke oder das Modell unklar bzw. die Herstellernummer nicht eindeutig erkennbar sein, dann sollten Sie Ihre Schusswaffe zum Waffenfachhändler mitbringen.

Muss ich persönlich die Schusswaffe der Kategorie C und D registrieren lassen?

Grundsätzlich ja. Sie können sich aber etwa auch vertreten lassen, wozu im Regelfall eine Vollmacht und ein Lichtbildausweis des Vertretenen erforderlich erscheint. Auch der Vertreter (Vollmachtnehmer) muss sich mit einem Lichtbildausweis legitimieren.

Meine Flinte und meine Büchse sind schon im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen. Muss ich diese trotzdem registrieren lassen?

Die bereits erfolgte Eintragung im Europäischen Feuerwaffenpass ersetzt nicht die Registrierung beim Waffenfachhändler.

2 Idee über “Waffenmeldung – Zentrales Waffenregister Österreich

  1. Benutzerbild von Jürgen Walch
    Jürgen Walch sagt:

    Ich will direkt zur richtigen Online Adresse mit der Handy Signatur weitergeleitet werden ( zb. Waffenregistrieung ) Einmal mit der Handy Signatur anmelden , dann alles ausfüllen und Abschicken , fertig. Ohne wider irgendwelche Dokumente zu Scannen müssen oder deren Nummern eingeben zu müssen .

    • Benutzerbild von shohn
      shohn sagt:

      Das wäre in der Tat eine tolle Sache. Vor allem das man als privater nur Waffen bis 1012 selber registrieren kann und danach erst wieder zum Büchsenmacher gehen muss (obwohl das System steht) ist absurd.

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