Tiroler Jägerverband hält Wort – Tierquälerei hat Konsequenzen – Zusammenfassung

Verweis Tiroler Jägerschaft

Die Tiroler Jägerschaft entscheidet – der Fall wird mit höchster Ordnungsstrafe belegt

Wie Landesjägermeister Anton Larcher bereits früher in den Medien berichtete, hat der Tiroler Jägerverband (TJV) nun zwei der drei Beteiligten mit einem Strengen Verweis, also seiner höchsten Ordnungsstrafe belegt, was automatisch den Entzug der Jagdkarte bedeutet. Einer davon ist der Revierpächter selbst.

Für wie lange die Jagdkarte entzogen wird, muss erst die Bezirksverwaltungsbehörde entscheiden. Diese Erkenntnis ist nicht rechtskräftig. Der Jagdpächter will dagegen berufen. Gegen den russischen Jagdgast ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck übrigens gesondert wegen Tierquälerei. In der kommenden Woche sollen weitere Verfahren gegen Tiroler Jäger, die auf dem Video zu sehen sind, folgen.

Ein weiterer Jäger wurde freigesprochen, weil er nachweislich nicht in der Nähe gewesen ist.


Aktuelle Meldung – weitere INFO zum Erkenntnis der Disziplinarkommission des Tiroler Jägerverbandes vom 3.12.2013 – Causa Gamsjagd Leutsch

Grundsätzlich strebt Larcher eine Änderung des Tiroler Jagdgesetzes an, die eine neue – verschärften – Strafmöglichkeit schafft: „Wir sind mit dem Gesetzgeber in Kontakt und regen an einen „Strengen Verweis mit besonders schwerer Schuld“ einzuführen. Dabei könnten Strafen mit einem längerem Entzug der Jagdkarte verhängt werden. Bislang sind drei Jahre Entzug die Höchststrafe.“

Larcher strebt auch eine Intensivierung der Jägerausbildung  in den Bereichen Jagdethik und jagdliche Moral an: „Vorfälle wie in der Leutasch fügen der Jägerschaft immensen Schaden zu und müssen in Zukunft verhindert werden bzw. mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden können.“


„Für uns ist die Sache jetzt abgeschlossen“, so LJM Anton Larcher

LJM Tirol Anton Larcher
LJM Tirol Anton Larcher

„Für uns ist die Sache jetzt abgeschlossen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Beschuldigten Berufung einlegen“, sagte Anton Larcher. Ein strenger Verweis bedeutet in Tirol einen Entzug der Jagdkarte zwischen einem und drei Jahren, sowie eine Veröffentlichung der Vorfälle mit Namen und allen Details in der Verbandszeitschrift.

Zudem, so Larcher, habe er die Behörde aufgefordert, den Jagdpachtvertrag zu prüfen. Es gab hier wiederholt Verstöße gegen das Jagdgesetz. Auch seine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen Tierquälerei läuft noch. Der TJV setzt sich jetzt für eine Verschärfung der Disziplinarstrafen, sowie mehr Jagdethik in der Ausbildung ein.

Rückblick und Auslöser des Jagd Skandales

Ein holländischer Augenzeuge filmte damals ein sehr aussergewöhnliches Verhalten einer Jägergruppe beim Erlegen einer Gams in Tirol und stellte das Video online.

Das Original Video sorgte für Entsetzen und Empörung unter vielen Menschen, Jägern und Jägerschaften:

Auf dem Video ist zu sehen, wie ein vermutlich russischer Jagdgast eine zappelnde Gams, die er zuvor krank (verwundet) geschossen hatte, brutal bergabwärts über spitze Steine schleift, was eine lange Blutspur von der Gams hinterlässt. Erst ein weiterer Jäger, der nach einigen Minuten dazu kommt, erlöst die Gams von ihren Leiden.

Ereignet hatte sich das Jagddrama am 15. August 2013 in einem Jagdrevier der „Agrargemeinschaft Telfser Alpen“ am Scharnitzjoch in der Tiroler Gemeinde Leutasch bei Seefeld. Schon tags darauf hatte eine deutsche Urlauberin, die ebenfalls Augenzeugin geworden war, den Vorfall bei der Polizei in Seefeld angezeigt, die daraufhin Ermittlungen wegen Verdachts der Tierquälerei aufnahm.

Landesjägermeister Anton Larcher sagte damals unmissverständlich: „Wir werden alles tun, damit er nie mehr bei uns jagen darf“.

ORF Bericht mit Inteview von LJM Anton Larcher (Zeit 1:55)

Der Tiroler Landesjägermeister sprach damals von einem „Albtraum“ und einem enormen Imageschaden für die Jäger. “Er habe gegen den Pirschführer und den verantwortlichen Jagdpächter aus Leutasch, die der Barbarei ihres Jagdgastes tatenlos zugeschaut haben, ein Disziplinarverfahren eingeleitet und sie zur Anzeige gebracht.“ Beide sollten aus der Jägerschaft ausgeschlossen werden, so Larcher damals.

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