Die meisten Militärkaliber wie 308, 30-06, 8×57 in Frankreich jetzt erlaubt
Quelle: www.saarjaeger.de – 25.09.2013
JägerInnen können offensichtlich endlich aufatmen.
Internationale Jägerinnen und Jäger, die in Frankreich auf die Jagd gingen, hatten oft ein echtes Problem: Ihre ein der Praxis und vertraute Jagdwaffe im Kaliber .308, .30-06 oder 8×57 IS waren nicht in Frankreich per Gesetz nicht erlaubt.
Sogar wurde die 8×57 IRS in der Kipplaufwaffe zeitweise in Zweifel gezogen. Der Grund: Man hätte theoretisch auch die randlose Patrone aus der Kipplaufwaffe für Randpatronen verschießen können.
Änderung in der Waffengesetzgebung für Jagdmunition in Frankreich
Dies ist nun vorbei. Nach einer langen Phase der Unsicherheit und immer wieder neuen Gerüchten, z.B. die .30-06 wäre nun in Frankreich erlaubt, sind ab jetzt die Standardpatronen erlaubt.
Das ehemalige Vorstandsmitglied der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, Alfred Schwarz, der sein Ohr immer noch in Frankreich hat und sich im Jagd- und Waffenrecht des Nachbarlandes hervorragend auskennt, hat das mitgeteilt: „Letztes Jahr ist in Frankreich die Waffengesetzgebung dahin geändert worden, dass künftig (auch) Jagdwaffen nicht mehr nach ihrem Kaliber, sondern nach ihrer Gefährlichkeit eingeordnet werden sollen.
Nun ist die noch ausstehende Verordnung hierüber erschienen und am 6. September in Kraft getreten: „Décret n° 2013-700 du 30 juillet 2013 portant application de la loi n° 2012-304 du 6 mars 2012 relative à l’établissement d’un contrôle des armes moderne, simplifié et préventif“ (mit 188 Artikeln).
Die Verordnung nennt in Art. 2, sous-section 2, 4°, nur noch wenige Kaliber, für die Erwerb und Besitz einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Dabei handelt es sich um die Patronen 7,62×39; 5,45×39 russisch; 12,7×99; 14,5×114 und aber auch immer noch die 5,56×45, besser bekannt als .223 Rem.!!!
Alle andern Kaliber, wie z.B. die verbreiteten .30-06, .308 oder 8x57IS, 6,5×55 sind nun erlaubt.“